Offenes Regieren geht über Transparenz hinaus und strebt die Öffnung von geeigneten Prozessen, ein Aufeinanderzugehen der am politischen Diskurs beteiligten Akteure und die gemeinschaftliche Erarbeitung von Lösungen an. Bürgerbeteiligung umfasst auch die wesentlich durch bürgerschaft­liches Engagement getragenen Phasen der Meinungs- und Willensbildung und bezieht sich oft sogar auch auf die Phase der Umsetzung der Entscheidungen (gemeinsam mit den Bürgern), etwa bei multi­sektoralen Koproduktionen im „Welfare Mix“ in Feldern der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Teil­habe und Mitwirkung der Zivilgesellschaft, der Bürger und Experten an der Agendasetzung erhöhen die gesellschaftliche Problemlösungskapazität und die Legitimität politischer Entscheidungen. Mit Zusammenarbeit und bürgerschaftlichem Engagement werden gemeinsame Maßnahmen der Implementierung, des Monitorings und der Evaluierung nach der Entscheidung umschrieben. Im Öffnen, Austausch, Teilen und Kooperieren stecken bemerkenswerte Produktivi­tätspotentiale, die in Deutschland bisher kaum beachtet worden sind. Der Aktionsplan sollte genutzt werden, um mehrkanalbasierte, echte Teilhabe und Mitwirkung der Zivil­gesellschaft sowie von Bürgern und Experten an der politischen Agendasetzung und an Gesetz­gebungsverfahren zu ermöglichen. Dazu müssen verbindliche Regeln für eine Zusammenarbeit und Beteiligung der Bürger erarbeitet und zivilgesellschaftliche Akteure mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden. Dabei sind die Standards guter Beteiligung zu beachten, die etwa das Hightech Forum der Bundesregierung im Frühjahr 2017b empfehlen wird, sowie der Verhaltenskodex für Bürgerbeteiligung im Entscheidungsprozess im Europarat.


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